Häufige Fragen zur Taufe
Taufe und Patenamt – kennt doch jeder, oder heute nicht mehr jede*r?
Früher, als eigentlich noch jedes Kind getaufter Eltern getauft wurde und die Fotos von der Kindstaufe im Familienalbum klebten; als die Paten noch zumindest einmal im Jahr eine Glückwunschkarte, einen Schlafanzug oder ein gutes Buch als erzieherisch wertvolles Geschenk schickten, wenn sie nicht am gleichen Ort oder in der Nähe wohnten – da ging man in der Familie noch aus gegebenem Anlass mit den Kindern in einen Gottesdienst zur Taufe, und vielleicht schaute man sich vor- und nachbereitend noch die Bilder in schwarz/weiß oder in den inzwischen rotstichigen Abzügen der 70er Jahre an.
Heute sind die Taufen nicht mehr selbstverständlich, die Eltern ganz oder teilweise aus der Kirche ausgetreten, und man erlebt die Taufen anderer nicht mehr so oft, und viele Kinder sind auch nicht getauft und wissen auch aus Mangel an Gesprächen darüber nichts mit der Taufe anzufangen, und sie haben auch als Ungetaufte keine Paten, die sie fragen könnten.
Aktuell führt unsere Landeskirche eine Debatte über die Änderung ihrer Kirchenordnung, auch in den Punkten Taufe und Patenamt.
Das nehmen wir zum Anlass, uns inhaltliche Gedanken dazu zu machen.
Als unsere Gesellschaft vor 2 – 4 Jahrzehnten noch nicht so der Kirche entfremdet bzw. skeptisch gegenüberstand, da ließen manche Paare ihre Kinder bewusst nicht („noch nicht“) taufen, um ihnen später die eigene Entscheidung zu überlassen. Oft gab es damit aber gar keine Berührung mehr mit dem Thema.
Und die Eltern, die ihre Kinder taufen ließen und gemeinsam mit den Paten stellvertretend für die Säuglinge den Glauben bekannten, sie nahmen ihren Kindern entgegen aller Gerüchte doch die eigene Entscheidung nicht weg: Die Getauften gingen zum Konfirmandenunterricht und ließen sich an dessen Ende konfirmieren (oder eben nicht; das kam durchaus vor, dann meldeten sich die Kinder im Verlauf des Konfirmandenunterrichtes ab!) und bekannten sich damit zum christlichen Glauben und zu ihrer Taufe, damit zu ihrer Zugehörigkeit zu Gott und zu ihrer Kirchengliedschaft.
Einige der damals Konfirmierten traten zwischenzeitlich aus der Kirche aus. Ob sie damit auch ihre Zugehörigkeit zu Gott ablegen wollten? Wir wissen es nicht. Jedenfalls nimmt ihr „Nein“ zur Zugehörigkeit zur „Gemeinschaft des Glaubens“ (bzw., wie es im Apostolischen Glaubensbekenntnis heißt: „Gemeinschaft der Heiligen“) Gottes „Ja!“ zu ihrer Zugehörigkeit zu ihm nicht weg.
Sollten sie, was einige gemacht haben, zu einem späteren Zeitpunkt wieder in die Kirche eintreten, werden sie nicht „erneut“ getauft.
Die Taufe bleibt gültig. Ein für alle Mal!
Und damit haben wir schon einige wesentliche Aussagen über die christliche Taufe gefunden:
- Die Taufe ist mehr als ein Segen!
Ein Segen; eine Segnung kann wiederholt werden (und wird es beispielsweise allsonntäglich am Ende des Gottesdienstes für die anwesende Gemeinde). Die Taufe ist einmalig und bleibend! „Gültig“.
- Die Taufe ist Ausdruck dauerhafter Zugehörigkeit zu Gott und zu seinen Menschen!
Kirchenrechtlich ist sie „(mit-)gliedschaftbegründend“; der Lateiner würde formulierend: „inkorporierend“ in den Leib Christi als überkonfessioneller Gemeinschaft aller Gläubigen.
Man achte auf die Sprache: In einem Verein ist man Mitglied und kann aus ihm austreten; aus einem Körper tritt man nicht aus; sondern, wenn ein Glied fehlt, ist der Körper amputiert. Im Selbstverständnis gehört das fehlende Glied eigentlich zum Körper hinzu.
Gott nimmt seine in der Taufe gegebene Zusage, dass der auf seinen Namen getaufte Mensch zu ihm gehört, nicht zurück (siehe das Tauflied eg 200, Ich bin getauft auf deinen Namen, bes. Str. 3).
Symbolisch ist das ausgedrückt durch den dreimaligen Wasserguß über den Kopf des Täuflings, der dabei mit seinem Vornamen („Taufnamen“) genannt wird („Martin“ (bzw. der jeweils auf dem Standesamt gegebene Name), „ich taufe Dich auf den Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes!“). Die Dreimaligkeit des Wassergusses ist dabei das Zeichen für Gott, und das Element Wasser ist vom „Erfinder“ der Taufe, den Täufer Johannes, entlehnt (vgl. Lk 3), der am Jordan die zum Gott Israels Umkehrwilligen im Wasser eintauchte/untertauchte, um damit das Eintauchen in Gott und seine Lebensordnung (10 Gebote) darzustellen. Im kalten Deutschland wurde in Mittelalter und Reformationszeit die Untertauchtaufe durch das Zeichen des dreimaligen Übergießens ersetzt: Der kleine Mensch wurde so ganz mit Gott umhüllt - und bekam im Winter keine Lungenentzündung.
So, wie Jesus die 10 Gebote im Doppelgebot der Gottes- und Nächstenliebe zusammenfasste, so ist eine Zugehörigkeit zu Gott ohne liebevolle Zwischenmenschlichkeit nicht vorstellbar. Da, wo die persönliche Entscheidung eines Kirchenaustritts oder der eher „passiven“ Kirchen(mit-)gliedschaft die zwischenmenschliche Dimension von der konkreten kirchlichen Körperschaft abstrahiert, bleibt dennoch das ethische Spielbein zwischenmenschlich aktiv, nur eben in Bezug auf andere Personen.
- Die Taufe ist, anders als das Foto am Taufbecken, keine Momentaufnahme, sondern Startsignal für einen Weg!
Dass die Taufe nicht nach dem Trocknen des Wassers „weg“ ist, sondern dass mit ihr ein „Weg“ im Glauben beginnt, ergibt sich sachlogisch aus der vorgenannten Sozialgestalt des Glaubenslebens, der Ethik liebevoller Zwischenmenschlichkeit, Tag für Tag. Formal wird dies angezeigt durch die erklärte Bereitschaft der Paten, den Weg des Glaubenslebens; den Weg des „Groß-Werdens in Gott“ zu begleiten.
Martin Luther formulierte die tägliche Aufgabe, „in seine Taufe hineinzukriechen“; dies bedeutet, sich auf das Eingetaucht-Sein / Umhüllt-Sein von Gott und seiner Lebensordnung zu besinnen: In der ethischen Lebensgestaltung, aber auch in der Hoffnung auf Gottes immer wieder neues Leben schaffendes Handeln; Paulus formuliert dies Röm 6, 3-4 in herrlicher Doppelbödigkeit von Ethik und Auferstehungszuversicht: „Wisst ihr nicht, dass alle, die wir auf Christus Jesus getauft sind, die sind in seinen Tod getauft? So sind wir ja mit ihm begraben durch die Taufe in den Tod, damit, wie Christus auferweckt ist von den Toten durch die Herrlichkeit des Vaters, auch wir in einem neuen Leben wandeln.“
- Der Pate, die Patin, ist somit Wegbegleiterin und lebendiger, persönlicher Ausdruck der Gemeinschaftsdimension des Glaubens.
In einer Zeit, in der Christenmenschen, die zu verpflichtender Verantwortungsübernahme bereit sind, nicht mehr überall zu finden sind: Manchmal nicht in der Familie, auch nicht im Freundeskreis und erst recht nicht an jeder Straßenecke – und manchmal auch nicht innerhalb einer real existierenden Gottesdienstgemeinde – gibt es die Überlegung, die Taufe von der Bedingung der Bereitstellung von Paten zu entkoppeln; also die Durchführung der Kindertaufe nicht davon abhängig zu machen, ob Paten gefunden werden konnten.
So weit, so nachvollziehbar. Dabei gilt, was oben über den Unterschied von „Mitgliedern“ und „Gliedern“ gesagt worden ist, in ähnlicher Weise: Wenn keine da sind, fehlen sie schmerzlich!
Es wäre wie eine Amputation der Taufgesellschaft: Möglich, vielleicht in begründeten Fällen nötig, aber nicht leichtfertig als gleichberechtigte Alternative zu nennen.
Historisch betrachtet gab es im Bereich der „Lateinischen Kirche“ (dem wir auch als Kirchen der Reformation als unserer Wurzel zuzurechnen sind) Paten zunächst als „Bürgen“ für die Ernsthaftigkeit erwachsener Taufbewerber, die sich zum Katechumenenunterricht vor ihrer Taufe anmelden wollten. Die Bürgen waren oder wurden recht bald auch zu Lernbegleitern auf dem Weg zur Erwachsenentaufe. Als mit den christlichen Familien vermehrt auch kleine Kinder getauft wurden, traten die Eltern mit in die gleiche Pflicht und Aufgabe wie die Paten ein. Da könnte man auch auf den Gedanken kommen, den Eltern das Patenamt zu übertragen, in Personalunion. Dazu kam es gelegentlich auch, bis das Mainzer Konzil im Jahr 813 diese Praxis verboten und abgeschafft hat. Seither gibt es diese bewusst breitere Basis von Eltern und Paten als Wegbegleitern getaufter Kinder, und insbesondere in der katholischen Tradition auch darüber hinaus (Firmpaten, die möglichst andere Personen sein sollten als die Taufpaten: Das Leben entwickelt sich und ändert sich eben im Lauf der Zeit. Doch nie ist ein Mensch an dem Punkt angekommen, an dem er allein und auf sich gestellt glauben oder zweifeln sollte. - Ein sympathischer Gedanke, auch für mich als einem evangelischen Christen.)
Klaus Noack
»Wie werde ich eigentlich einen Paten wieder los?«
Sie planen die Taufe Ihres Kindes, werden demnächst Patenonkel oder Patentante und haben eine Frage? Kein Problem. Wir haben die Antworten auf die häufigsten Fragen.
Was ist die Taufe und wie geht sie vonstatten?
Die Taufe wird im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes vollzogen. Dabei wird das Haupt des Täuflings dreimal mit Wasser begossen. Sie geht auf den Taufbefehl Jesu Christi zurück.
Die Taufe ist in erster Linie eine Zusage der Liebe und des Segens Gottes. Mit der Taufe beginnt zudem kirchenrechtlich die Kirchenmitgliedschaft. Sie ist ihrem Wesen nach nicht wiederholbar.
Nur eine mit Wasser und auf den Namen des Dreieinigen Gottes (Vater, Sohn und Heiliger Geist) vollzogene Taufe ist gültig. Bei einer Taufe werden durch die Eltern in der Regel zwei Paten bestellt.
Kann die Taufe ungültig werden?
Auch bei einem Kirchenaustritt bleibt die Taufe gültig; sie wird also nicht wiederholt, wenn man wieder in die evangelische Kirche eintritt oder wenn man in einer anderen Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft gültig getauft worden ist.
Wo findet eine Taufe statt?
Die Taufe wird in der Regel im Gemeindegottesdienst in der Kirche gefeiert. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann auch zu Hause, in Krankenhäusern und Kliniken getauft werden. Wenn für einen Menschen, besonders für ein neugeborenes Kind, Lebensgefahr besteht und ein Pfarrer oder eine Pfarrerin nicht mehr herbeigerufen werden kann, darf jeder Christ taufen. Voraussetzung ist, dass der Täufling oder die Eltern einverstanden sind.
Auch hier muss mit Wasser und auf den Namen des Dreieinigen Gottes (Vater, Sohn und Heiliger Geist) getauft werden. Diese »Nottaufe« ist danach der zuständigen Kirchengemeinde anzuzeigen.
Wer kann getauft werden?
Jeder Mensch kann getauft werden. In der Regel werden Kinder getauft. Aber auch Erwachsene werden getauft. Bei der Taufe eines Kindes versprechen Eltern und Paten, dass sie sich für eine christliche Erziehung einsetzen. Der Erwachsenentaufe geht eine Zeit der Vorbereitung mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer voran. Weil die Taufe nicht wiederholt werden kann, darf der Täufling nicht bereits in einer anderen Kirche gültig getauft worden sein.
Können Adoptiveltern ihr Kind taufen lassen?
Ein ungetauftes Kind, das in einer Familie in Adoptivpflegschaft lebt, kann nur getauft werden, wenn die Personensorgeberechtigten zustimmen. Das kann in einem nicht abgeschlossenen Adoptionsverfahren das Jugendamt sein. Ohne die Zustimmung der Personensorgeberechtigten kann das Kind nicht getauft werden. Wird das Kind mit Zustimmung der Personensorgeberechtigten getauft, muss ins Kirchenbuch der zur Zeit der Taufe gültige Name des Kindes eingetragen werden.
Kann man sein Kind taufen lassen, wenn beide Eltern nicht in der Kirche sind?
Dies ist nur ausnahmsweise und unter zwei Bedingungen möglich:
- Das Presbyterium stimmt zu.
- An Stelle der Eltern werden evangelische Christinnen und Christen benannt, die zuverlässig für die christliche Erziehung des Kindes sorgen.
Was ist bei der Taufe von Kindern zu beachten, für die das Sorgerecht bei beiden geschiedenen Elternteilen liegt?
Hier gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Sorgerecht. Also müssen beide Elternteile gefragt werden und einverstanden sein. Eine Taufe gegen den fehlenden Willen des zweiten Sorgeberechtigten führt auf Antrag zur Rücknahme der Mitgliedschaft des getauften Kindes. Die Verweigerung einer Taufe ist aber nicht freie Entscheidung des zweiten Elternteils, sondern kann nur mit dem Argument »Schaden für das Wohl des Kindes« begründet werden. Eine solche Begründung gibt es in aller Regel nicht. Die verweigerte Zustimmung muss im Streitfall durch einen Beschluss des Familiengerichts ersetzt werden.
Wer kann Pate werden?
Patinnen und Paten sollen der evangelischen Kirche angehören und zum heiligen Abendmahl zugelassen sein; sie müssen Glieder der Kirchen sein, die die Vereinbarung über die wechselseitige Anerkennung der Taufe (Magdeburger Erklärung) unterzeichnet haben.
Daneben können auch Mitglieder einer anderen christlichen Kirche als weitere Patinnen und Paten zugelassen werden.
Wie viele Paten sind nötig?
In der Regel wird für die Taufe eines Kindes mindestens eine Patin oder ein Pate bestellt. Wenn die Eltern nicht in der Lage sind, geeignete Patinnen oder Paten zu benennen, soll die Pfarrerin oder der Pfarrer sie bei der Suche unterstützen. Die Taufe soll zurückgestellt werden, wenn keine Paten gefunden werden.
Ausnahmsweise kann die Taufe trotzdem mit Zustimmung des Presbyteriums vollzogen werden, wenn mindestens ein Elternteil der evangelischen Kirche angehört und für die christliche Erziehung des Kindes sorgt.
Was ist eine Patenbescheinigung und wo bekomme ich sie?
Eine Patenbescheinigung dokumentiert, dass die Person, auf deren Namen die Bescheinigung ausgestellt ist, das Patenamt übernehmen darf. Sie ist im Gemeindebüro der Kirchengemeinde erhältlich, zu der der Pate/die Patin gehört. Hier können Sie erfahren, zu welcher Gemeinde Sie gehören.
Kann eine Patenschaft aufgelöst werden?
Nein. Die Beurkundung einer Patenschaft kann laut Taufordnung nicht rückgängig gemacht werden.
Können Paten oder Patinnen nachträglich benannt und in das Kirchenbuch eingetragen werden?
Gelegentlich wird von Familien der Wunsch geäußert, einen Paten oder eine Patin nachzubenennen. Kirchenrechtlich ist das nicht möglich; eine Beurkundung oder ein Nachtrag im Kirchenbuch erfolgt nicht. Denn zum Patenamt gehört die Taufzeugenschaft. Dennoch können Menschen auch ab einem späteren Zeitpunkt ein getauftes Kind auf seinem Taufweg begleiten, wenn die Eltern dies wünschen. Das kann beispielsweise durch eine Segenshandlung im Rahmen eines Tauferinnerungsgottesdienstes geschehen. Da hilft oft ein Gespräch mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer vor Ort weiter.
Wann soll die Taufe eines Kindes zurückgestellt werden?
Die Taufe eines Kindes soll zurückgestellt werden:
- wenn weder Mutter noch Vater der evangelischen Kirche angehören
- wenn die evangelische Erziehung des Kindes nicht gewährleistet ist
- wenn Mutter und Vater das Taufgespräch ablehnen und nicht dafür sorgen, dass geeignete Paten bestellt werden und für die evangelische Erziehung mitsorgen
Gibt es eine ökumenische Taufe?
Nein. Da die Taufe zugleich die Aufnahme in eine konkrete Gemeinschaft ist, erfolgt sie immer innerhalb einer Konfession.
Quelle: EKvW